Sind Sie von der Mehrwertsteuer befreit?

YOURmeds Switch ist umsatzsteuerlich begünstigt.

Der Switch ist nur dann zum Nulltarif erhältlich, wenn er direkt von einer Privatperson für den "häuslichen oder persönlichen Gebrauch" erworben wird. Damit wir unseren Verpflichtungen gegenüber der Zollbehörde nachkommen können und um die Zahlung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Artikel zu vermeiden, werden Sie gebeten, auf dem Formular vor der Kasse einfach das Kästchen anzukreuzen, das bestätigt, dass Sie berechtigt sind, Waren zum Nulltarif zu erhalten.

Wer ist förderfähig?

Der Nullsatz für Waren und Dienstleistungen für chronisch kranke oder behinderte Personen hängt zum Teil vom Status des Empfängers ab.

Was bedeutet "chronisch krank oder behindert"?

Eine Person ist chronisch krank oder behindert, wenn sie eine Person mit einem:

  • eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die sich langfristig und in erheblichem Maße negativ auf die Fähigkeit auswirkt, alltägliche Aktivitäten auszuführen
  • ein Leiden, das von der Ärzteschaft als chronische Krankheit behandelt wird, wie Diabetes, Parkinson, Demenz oder eine chronische Krankheit, die ein kompliziertes Medikamentenregime erfordert.

Nicht dazu gehören ältere Menschen, die nicht behindert oder chronisch krank sind, oder Personen, die nur vorübergehend behindert oder arbeitsunfähig sind, z. B. mit einem gebrochenen Glied.

Handelt ein Elternteil, Ehegatte oder Vormund im Namen einer "chronisch kranken oder behinderten" Person, wird Ihre Lieferung so behandelt, als sei sie für diese "chronisch kranke oder behinderte" Person bestimmt.

Sie nicht behindert registriert werden müssen um die Mehrwertsteuerbefreiung zu beantragen, aber die Art Ihrer Krankheit oder Behinderung muss in Ihrer Erklärung angegeben werden.

Eine gebrechliche ältere Person, die ansonsten arbeitsfähig ist, oder eine Person, die nur vorübergehend behindert oder arbeitsunfähig ist, z. B. mit einem gebrochenen Glied, kommt nicht für eine Mehrwertsteuerbefreiung in Betracht.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich an Ihr örtliches Zollamt wenden oder den National Advice Service unter 0845 302 02 03 anrufen.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Um die Mehrwertsteuerbefreiung zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Über das mehrwertsteuerbefreite Angebot auf der www.yourmeds.net/buynow Seite.
  2. Dies ist der Preis ohne Mehrwertsteuer.
  3. Füllen Sie das Formular vor dem Kauf aus und kreuzen Sie das Kästchen für die Mehrwertsteuerbefreiung an.

Wir sind verpflichtet, eine Kopie Ihrer Erklärung aufzubewahren, die an die britische Zollbehörde HM Customs & Excise als Nachweis für Ihre Berechtigung weitergeleitet werden kann. Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie für die Mehrwertsteuerbefreiung in Frage kommen, hier klicken Hier können Sie uns eine E-Mail schicken oder uns anrufen unter +44 2392 470001

Alternativ können Sie weitere Informationen auf der Website "direct.gov.uk" abrufen Mehrwertsteuererleichterung für Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen die weitere Informationen enthält.

Wenn Sie Ihre Bestellung telefonisch aufgeben möchten und beabsichtigen, die Mehrwertsteuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, können wir Ihre Bestellung erst dann versenden, wenn wir eine unterzeichnete Erklärung erhalten haben.

Wir bearbeiten Ihre Bestellung zu dem Preis des Produkts auf Ihrer Bestellung abzüglich der Mehrwertsteuer.

Wichtige Informationen

  • Die bestellten Waren dürfen nur für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch bestimmt sein.
  • Wir bewahren das ausgefüllte Formular zur Vorlage bei der Mehrwertsteuerbehörde auf. Es wird nicht für andere Zwecke verwendet.
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